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Lilli Schwesinger

Dissertationsprojekt: Das Risiko der Spenderkinder in der Stammzelltransplantation.

Das Forschungsinteresse dieser im medizinisch-ethischen Bereich situierten Arbeit gilt den mannigfaltigen Risiken für Minderjährige, die im Stammzelltransplantationsprozess als Spender für ihr krankes Geschwisterkind eingesetzt werden. Während das kranke Kind die Risiken der Stammzellspende mit der Hoffnung auf Heilung bzw. Besserung der Krankheit durchläuft, muss das Spenderkind die Entnahme der Blutstammzellen oder des Knochenmarks mit all seinen Risiken auf sich nehmen, ohne dass es selbst einen Nutzen aus dem Eingriff zieht.

Gegenwärtig wird meistens im Zusammenhang mit dem Spenderkind ein „minimal risk“-Standard verwendet. Allerdings wird dieser sehr unterschiedlich ausgelegt; daher ist eine ausführliche Klärung dieses Begriffs und seiner Verwendung dringend geboten.

Warum ist der „minimal risk“-Standard, so wie er momentan verwendet wird, nicht geeignet und ausreichend, um an ihm das Risiko der Spenderkinder in der kindlichen Stammzellspende zu messen? In welchen Anwendungsgebieten ist er sinnvoll und wo sind seine Grenzen? In welchen Kontexten dient der Begriff des Risikos zur Rechtfertigung medizinischer Eingriffe? Können mit ihm Grenzen der Zumutbarkeit fremdnütziger Eingriffe bestimmt werden?

In jedem Fall ist der Begriff des Risikos medizinisch, ethisch und rechtlich wichtig.

Knochenmark- und Blutstammzellspende von Kindern an Familienmitglieder: Das Kindeswohl im ethischen Konflikt.

Projektverantwortliche:
Prof. Dr. Christoph Rehmann-Sutter
Prof. Dr. Christina Schües

Bei Krankheiten, die mit einer Transplantation von hämatopoietischen Stammzellen behandelt werden können, gibt es einen grundlegenden rechtlichen und ethischen Konflikt: Das Wohl des einen Geschwisterkindes ist nicht gleichbedeutend mit dem Wohl des anderen. Der Eingriff, der zur Spende von Knochenmark- oder peripheren Blutstammzellen notwendig ist, hat in Bezug auf das Spenderkind keine medizinische Indikation. Die Indikationsstellung liegt allein beim Empfängerkind.