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Sexdiversity

S05: Normative Implikationen der Menschenrechte von Menschen mit DSD in einer nicht-binären Rechtswelt


Zusammenfassung des Projektes:
Mit einer qualitativen Studie und einem biografisch-hermeneutischen Ansatz untersucht das Projekt Situationen, Bedürfnisse und Anliegen von trans*, inter* und nicht-binären (TIN) Personen sowie Menschen mit einer sogenannten Variante der Geschlechtsentwicklung. Es sollen normative Probleme identifiziert werden und Vorschläge für Gesetze und medizinethische Ansätze entwickelt werden, welche die Menschenrechte von TIN* Personen anerkennen und respektieren. Empirische Ethik, kritische rechtswissenschaftliche Gender-Analyse und internationale Rechtsvergleichung werden kombiniert.

Unser Anliegen:
Wo ist die Gesellschaft noch nicht gut eingerichtet für die Bedürfnisse von TIN* Personen und Menschen mit einer sog. Variante der Geschlechtsentwicklung? Welche Gesetze, Regeln und Strukturen müssten geändert werden, um ihren Anliegen gerecht zu werden?

In der letzten Zeit konnten wir zwar einige Bemühungen in der Gesellschaft erkennen, die berechtigten Ansprüche von TIN* Personen und Menschen mit einer sog. Variante der Geschlechtsentwicklung besser zu berücksichtigen (Dritte Geschlechtsoption, Selbstbestimmungsgesetz, Regulation geschlechtsangleichender Operationen bei Kleinkindern). Doch viele Bedürfnisse werden gegenwärtig noch nicht angemessen beachtet. Verschiedene Bereiche des Lebens sind davon betroffen. Im Zentrum unserer Forschung stehen vor allem die Behörden, Medizin, Schulen, Arbeitsplatz, etc.

Wir wollen herausfinden, welche Probleme bestehen. Dabei berücksichtigen wir die Sicht und die Erfahrungen von Menschen, die direkt betroffen sind. Um Erkenntnisse zu sammeln, führen wir eine Interviewstudie durch und analysieren die Gesundheitsversorgung sowie das Rechtssystem.

Im Rahmen der Interviewstudie sprechen wir mit TIN* Personen und Menschen mit einer sog. Variante der Geschlechtsentwicklung. Wir hören uns an, was sie beschäftigt und wo sie in der Gesellschaft auf Hürden stoßen.

Die Analyse der Gesundheitsversorgung bezieht sich auf medizinische und psychologische Behandlungen von TIN* Personen. In Gesprächen mit Fachkräften nehmen wir Versorgungslücken unter die Lupe und diskutieren mögliche Lösungsansätze.

In der Rechtsanalyse untersuchen wir die bestehenden Gesetze, identifizieren Regelungen, die TIN* Personen vor Probleme stellen und erarbeiten Lösungsvorschläge.

 

Prof. Dr. Anna Katharina Mangold, LL.M. (Cambridge)
Europa Universität Flensburg
Abteilung Europa- und Völkerrecht

Prof. Dr. phil. dipl. biol. Christoph Rehmann-Sutter
Universität zu Lübeck
Institut für Medizingeschichte und Wissenschaftsforschung

Kaj Kähne
Universität zu Lübeck
Institut für Medizingeschichte und Wissenschaftsforschung

Nick Markwald
Europa Universität Flensburg
Abteilung Europa- und Völkerrecht

 

Ziel der Studie:
An welchen Stellen in der Gesellschaft die Bedürfnisse von TIN* Personen und Menschen mit einer sog. Variante der Geschlechtsentwicklung noch nicht angemessen berücksichtigt werden, wissen direkt betroffene Menschen am besten. Daher möchten wir die Erfahrungen und Erlebnisse von TIN* Personen und Menschen mit einer sog. Variante der Geschlechtsentwicklung in persönlichen Gesprächen sammeln. Wir interessieren uns für die Geschichten, die sie z.B. im Kontakt mit Ämtern, beim Arztbesuch, im Sportverein oder im Kreise der Familie gemacht haben. Und wir möchten mit ihnen zusammen konkrete Ideen entwickeln, wie diese Gesellschaft zu einem besseren Ort werden kann.

Wer kann teilnehmen?
Die Studie richtet sich an alle Menschen, die an binären Geschlechtervorstellungen „anecken“ oder in der Vergangenheit aneckten, sei es aufgrund Ihres Körpers (z.B. Diagnose einer sog. Variante der Geschlechtsentwicklung), ihrer Geschlechtsidentität (z.B. trans*, nichtbinär) oder aus anderen Gründen. Das Mindestalter für die Teilnahme liegt bei 14 Jahren. Zudem sind gute Deutsch- oder Englischkenntnisse notwendig.

Wie läuft das Interview ab?
Die Interviewpartner*innen bestimmen selbst, wann und wo das Interview stattfindet. Eine erfahrene Person aus dem Studienteam reist für ein Gespräch zu Ihnen, in dem Sie in Ruhe von Ihren Erfahrungen und Ansichten erzählen können. Zu Beginn erhalten Sie nochmals alle wichtigen Informationen (z.B. zum Datenschutz) von uns und können Fragen, Bedenken und Wünsche äußern. Anschließend werden Sie anhand eines groben Leitfadens durch das Gespräch geleitet. Sie entscheiden selbst, welche Fragen Sie beantworten und welche Erlebnisse Sie teilen möchten. Sie bekommen außerdem Gelegenheiten, frei zu erzählen, was Ihnen zum Thema einfällt. Das Gespräch wird per Audioaufnahme aufgezeichnet und dauert vermutlich 1-2 Stunden.

Nutzen der Teilnahme:
Das mit Hilfe Ihrer Teilnahme in der Studie gewonnene Wissen kann dazu beitragen, die medizinisch-psychologische Versorgung und die rechtliche Situation von TIN* Personen und Menschen mit einer sog. Variante der Geschlechtsentwicklung zu verbessern. Wir danken Ihnen für die Zeit, die Sie dem Projekt schenken. Leider können wir keine Vergütungen auszahlen.

Kontakt:
Wenn Sie Interesse haben, an einem Gespräch teilzunehmen oder Fragen zur Studie bei Ihnen aufgekommen sind, melden Sie sich gern unverbindlich bei

Kaj Kähne
E-Mail: sfb1665.s05@uni-luebeck.de
Tel.: +49 451-3101 3420