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Retterbeziehungen und Kindeswohl

Ethik der Knochenmarkspende von Kindern zur Transplantation an Geschwister

Geförderte Projekte von 2012 bis 2019

Ein Kind wird ins Krankenhaus eingeliefert, blass und matt. Seine Diagnose: akute lymphoblastische Leukämie – ein weißer Blutzellkrebs. Es könnte auch eine andere Form von Leukämie sein oder eine andere schwere Erkrankung des blutbildenden Systems. Die Eltern sind verzweifelt, denn diese Krankheiten verlaufen unbehandelt tödlich. Die Chemotherapie, die zuerst versucht wurde, war nicht erfolgreich. Nur eine Spende von Knochenmark und eine Transplantation der blutbildenden Stammzellen, die sich im Knochenmark befinden, könnte den Tod des Kindes noch verhindern. Wenn die Transplantation gelingt, kann das kranke Kind wieder vollständig gesund werden. Ein gesundes Geschwisterkind kommt eventuell in Frage, da eine höhere Chance als bei Fremdspendern besteht, dass es fast identische Gewebemerkmale trägt.

Dieses Szenario spielt sich jedes Jahr in Deutschland mehrere hundert Male ab. Die Transplantation von Knochenmark von Geschwisterkindern ist seit Jahrzehnten eine etablierte und oft auch sehr erfolgreiche, oftmals lebensrettende Behandlung, die im Rahmen des Transplantationsgesetzes und des Transfusionsgesetzes durchgeführt wird. Es ist offensichtlich, dass sie ethische Fragen aufwirft:

Haben Eltern überhaupt das moralische Recht, zu einer Knochenmarkspende oder zur Sammlung von Stammzellen aus seinem peripheren Blut einzuwilligen und auf diese Weise über das Kind zu verfügen? Die Entnahme stellt einen Eingriff in den Körper eines gesunden Kindes dar. Kann dem möglichen Spenderkind ein Interesse unterstellt werden, das Überleben der kranken Schwester oder dem kranken Bruder mit seinem Körpergewebe zu ermöglichen? Hat vielleicht das Kind selbst sogar eine Pflicht zu spenden? Oder widerspricht die Spende dem Kindeswohl? Was bedeutet dieses Wort „Kindeswohl“ in diesem Kontext? Wie erleben betroffene Familien und ihre verschiedenen Familienmitglieder (Spenderkind, Empfängerkind, weitere Geschwister, Eltern) die Entscheidungsabläufe und die Herausforderungen? Wie erzählen sie Jahre später, was passiert ist?

Einige Krankheiten können mit einer Transplantation von hämapoietischen Stammzellen therapiert werden. Doch diese "Gabe" von Körpermaterial beinhaltet einen

grundlegenden rechtlichen und ethischen Konflikt: Das Wohl des einen Geschwisterkindes ist nicht gleichbedeutend mit dem Wohl des anderen. Der Eingriff, der zur Spende von Knochenmark- oder peripheren Blutstammzellen notwendig ist, hat in Bezug auf das Spenderkind keine medizinische Indikation. Die Indikationsstellung liegt allein beim Empfängerkind. Die Entfaltung und die Diskussion einer triangulär verstrickten Konstellation können helfen, die ethischen Gesichtspunkte zu verstehen, wenn man fragt, wie mit Kindern umgegangen wird oder werden sollte und welche Rolle hierbei der Familie und der medizinischen Versorgung zukommt.
Um diese und weitere Fragen zu untersuchen, haben wir ein philosophisches und ein empirisch-ethisches Forschungsprojekt geplant und durchgeführt.


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